Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beleggruppen

des Exerzitienhauses Haus Johannisthal der Diözese Regensburg (Stand Sept. 26)

1. Geltungsbereich

1.1 Das Exerzitienhaus Haus Johannisthal ist ein Exerzitien- und Bildungshaus der Diözese Regensburg (KdöR). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Beherbergung und Verpflegung sowie die Überlassung von Veranstaltungs-, Tagungs- und sonstigen Räumen einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen des Exerzitienhauses.

Für hauseigene Kurse des Exerzitienhauses gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.2 Vertragspartner sind das Exerzitienhaus Haus Johannisthal und der Kunde bzw. Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch das Exerzitienhaus zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform erfolgen.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Exerzitienhauses in Textform.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Leistungen und Preise

2.1 Das Exerzitienhaus ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde bzw. Veranstalter ist verpflichtet, die hierfür vereinbarten oder geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen, die von ihm oder den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Anspruch genommen werden.

2.2 Die vereinbarten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit die Nichtinanspruchnahme aus dem Verantwortungsbereich des Kunden bzw. Veranstalters stammt. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

3. Zahlung und Abrechnung

3.1 Rechnungen sind, soweit kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.2 Das Exerzitienhaus kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im Rahmen der Buchung vereinbart.

3.3 Die Abrechnung von Gruppenveranstaltungen erfolgt grundsätzlich als Gesamtrechnung gegenüber dem Veranstalter.

3.4 Eine Einzelabrechnung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

3.5 Der Veranstalter bleibt auch bei vereinbarter Einzelabrechnung Vertragspartner des Exerzitienhauses und für noch offene Forderungen verantwortlich.

3.6 Nachträgliche Rechnungsänderungen, die nicht vom Exerzitienhaus zu vertreten sind, können mit einer angemessenen Verwaltungsgebühr berechnet werden.

4. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

4.1 Ein Rücktritt von einer bestätigten Buchung ist dem Exerzitienhaus möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen.

4.2 Bei einer vollständigen Stornierung einer Veranstaltung mit Übernachtung werden folgende Stornierungskosten berechnet:

  • bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30,00 € Bearbeitungsgebühr,
  • weniger als drei Monate, aber mehr als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn: 33 % der gebuchten Leistungen,
  • weniger als einen Monat, aber mehr als vier Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der gebuchten Leistungen,
  • weniger als vier Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der gebuchten Leistungen,
  • am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % der gebuchten Leistungen.

4.3 Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

4.4 Dem Kunden bzw. Veranstalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Exerzitienhaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Reduzierung der Teilnehmer-, Betten- oder Tagesgästezahl

5.1 Eine Reduzierung der vereinbarten Teilnehmer-, Betten- oder Tagesgästezahl um bis zu 10 % ist kostenfrei möglich.

5.2 Bei einer darüber hinausgehenden Reduzierung gelten für die die 10-%-Grenze überschreitenden, entfallenden Leistungen folgende Bedingungen:

  • bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
  • weniger als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der entfallenden gebuchten Leistungen,
  • weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der entfallenden gebuchten Leistungen,
  • am Anreisetag: 100 % der entfallenden gebuchten Leistungen.

5.3 Maßgeblich für die Berechnung ist die zuletzt verbindlich vereinbarte Teilnehmer-, Betten- bzw. Tagesgästezahl.

5.4 Dem Kunden bzw. Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Exerzitienhaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Bei einer erheblichen Reduzierung der Teilnehmerzahl ist das Exerzitienhaus berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters andere geeignete Veranstaltungsräume zuzuweisen.

5.6 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Exerzitienhauses, soweit dadurch die vereinbarten Raum-, Verpflegungs- oder Übernachtungskapazitäten überschritten werden.

6. Verpflegung

6.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit dem Exerzitienhaus.

6.2 Besondere Verpflegungswünsche sowie vegetarische oder vegane Verpflegung, Allergien, Unverträglichkeiten und medizinisch erforderliche Sonderkost sind möglichst bei der Buchung, spätestens jedoch sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Ob und in welchem Umfang Sonderkost angeboten werden kann, wird im Einzelfall abgestimmt.

6.3 Änderungen vereinbarter Essenszeiten sowie besondere Fest- oder Abendveranstaltungen sind vorab mit dem Exerzitienhaus abzustimmen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

6.4 Nicht bezahlte Getränke oder sonstige von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen können dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden, soweit eine Zuordnung zur Veranstaltungsgruppe möglich ist.

7. Tagesgäste

7.1 Nehmen Tagesgäste an einer mehrtägigen Veranstaltung mit Übernachtung teil, können für diese die vereinbarten Leistungen für Verpflegung und Raumnutzung berechnet werden.

7.2 Art und Umfang der Leistungen für Tagesgäste richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. den geltenden Preisen des Exerzitienhauses.

8. Rücktritt des Exerzitienhauses

8.1 Das Exerzitienhaus kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Exerzitienhaus nicht zu vertretende Umstände die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
  • eine vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird,
  • bei der Buchung wesentliche Tatsachen, insbesondere zum Veranstaltungszweck oder zur Person des Veranstalters, unrichtig angegeben oder verschwiegen wurden,
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Exerzitienhauses erheblich beeinträchtigen kann,
  • der Zweck oder Inhalt der Veranstaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

8.2 Bei einem berechtigten Rücktritt des Exerzitienhauses besteht kein Anspruch des Kunden bzw. Veranstalters auf Schadensersatz, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

9. Veranstaltungsräume und Veranstaltungszeiten

9.1 Das Exerzitienhaus behält sich die Zuweisung der Veranstaltungsräume unter Berücksichtigung der vereinbarten Teilnehmerzahl und des Veranstaltungszwecks vor. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2 Änderungen der vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Exerzitienhaus. Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann angemessen berechnet werden.

9.3 Der Veranstalter stellt dem Exerzitienhaus auf Anforderung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die für die Durchführung erforderlichen Informationen, insbesondere die endgültige Teilnehmerzahl und gegebenenfalls ein Veranstaltungsprogramm, zur Verfügung.

10. Technische Einrichtungen

10.1 Die Nutzung eigener technischer Geräte und Anlagen, soweit diese an Einrichtungen des Exerzitienhauses angeschlossen werden, bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Exerzitienhaus.

10.2 Durch den Anschluss eigener Geräte auftretende Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Exerzitienhauses gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit dieser die Störung oder den Schaden zu vertreten hat.

10.3 Das Exerzitienhaus übernimmt keine Gewähr für einen jederzeit störungsfreien Internet- oder WLAN-Zugang.

11. Mitgebrachte Gegenstände und Dekoration

11.1 Mitgebrachtes Dekorations- und Veranstaltungsmaterial muss den gesetzlichen und insbesondere den brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

11.2 Das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken, Türen oder sonstigen Einrichtungen des Hauses ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Exerzitienhaus zulässig.

11.3 Mitgebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Notwendige Entfernungs-, Lagerungs-, Entsorgungs- oder besondere Reinigungskosten können dem Veranstalter berechnet werden.

11.4 Für mitgebrachte Gegenstände des Veranstalters oder der Teilnehmenden gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

12. GEMA sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen

12.1 Der Veranstalter ist für die erforderliche Anmeldung und Abrechnung GEMA-pflichtiger Musiknutzungen verantwortlich und stellt das Exerzitienhaus von hieraus entstehenden Ansprüchen frei, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

12.2 Gewerbliche oder zur Veröffentlichung bestimmte Foto-, Film- und Tonaufnahmen in den Räumen oder auf dem Gelände des Exerzitienhauses bedürfen der vorherigen Zustimmung des Exerzitienhauses.

12.3 Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte der aufgenommenen Personen sowie sonstiger Rechteinhaber bleiben hiervon unberührt und sind vom Veranstalter eigenverantwortlich zu beachten.

13. Haftung des Veranstalters

13.1 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.

13.2 Soweit der Veranstalter Unternehmer oder eine juristische Person ist, haftet er darüber hinaus für Schäden an Gebäude oder Inventar, die von seinen Beschäftigten, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmern oder sonstigen seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Personen schuldhaft verursacht werden.

14. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

14.1 Der Kunde bzw. Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14.2 Die Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag ab der vom Exerzitienhaus bekanntgegebenen Anreisezeit zur Verfügung.

14.3 Verzögert sich die Anreise erheblich, ist das Exerzitienhaus möglichst frühzeitig zu informieren.

14.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis zur vom Exerzitienhaus bekanntgegebenen Abreisezeit geräumt zur Verfügung zu stellen.

14.5 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nach vorheriger Vereinbarung und entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten des Exerzitienhauses möglich.

15. Haftung des Exerzitienhauses

15.1 Das Exerzitienhaus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Exerzitienhauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.2 Für sonstige Schäden haftet das Exerzitienhaus unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Exerzitienhaus empfiehlt, Wertgegenstände nicht ungesichert in den Zimmern oder Veranstaltungsräumen aufzubewahren.

15.4 Soweit ein Kraftfahrzeugstellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.

16. Hausordnung und Hausrecht

16.1 Die Hausordnung des Exerzitienhauses ist zu beachten. Das Exerzitienhaus übt das Hausrecht aus.

16.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Gefährdung anderer Gäste oder Beschäftigter sowie bei erheblichen Störungen des Hausbetriebs kann das Exerzitienhaus angemessene Maßnahmen bis hin zum Ausschluss einzelner Personen treffen.

16.3 Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Erforderliche Assistenzhunde sowie begründete Ausnahmen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

17. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Exerzitienhauses.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Exerzitienhauses.

18.4 Soweit gesetzlich zulässig, wird für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz des Exerzitienhauses als Gerichtsstand vereinbart.

18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.