Allgemeine Geschäftsbedingungen für hauseigene Kurse

Exerzitienhaus Haus Johannisthal der Diözese Regensburg (Stand Sept. 26)

1. Geltungsbereich und Anmeldung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an hauseigenen Kursen, Seminaren, Exerzitien und sonstigen Bildungs- und Veranstaltungsangeboten des Exerzitienhauses Haus Johannisthal.

1.2 Die Anmeldung erfolgt über die vom Exerzitienhaus angebotenen Anmeldewege, insbesondere über das Online-Buchungssystem, per E-Mail oder schriftlich.

1.3 Mit der Buchungsbestätigung durch das Exerzitienhaus kommt der Vertrag über die Teilnahme am jeweiligen Kurs zustande.

1.4 Besondere Bedingungen eines einzelnen Kurses, die in der Kursausschreibung oder bei der Buchung ausdrücklich angegeben werden, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Leistungen und Preise

2.1 Art und Umfang der Leistungen sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus der Kursausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.

2.2 Soweit nicht anders angegeben, können sich die Kosten aus einer Kursgebühr sowie den Kosten für Übernachtung und Verpflegung zusammensetzen.

2.3 Nicht in Anspruch genommene einzelne Leistungen, insbesondere Mahlzeiten, werden grundsätzlich nicht erstattet.

2.4 Besondere Verpflegungswünsche sowie vegetarische oder vegane Verpflegung, Allergien, Unverträglichkeiten und medizinisch erforderliche Sonderkost sind möglichst bei der Anmeldung, spätestens jedoch sieben Tage vor Kursbeginn mitzuteilen. Ob und in welchem Umfang Sonderkost angeboten werden kann, wird im Einzelfall abgestimmt.

3. Zahlung

3.1 Die Kurs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind entsprechend den Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung zu entrichten.

3.2 Die Zahlung kann nach den vom Exerzitienhaus angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.

3.3 Nachträgliche Rechnungsänderungen, die nicht vom Exerzitienhaus zu vertreten sind, können mit einer angemessenen Verwaltungsgebühr berechnet werden.

4. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

4.1 Eine Stornierung ist dem Exerzitienhaus möglichst frühzeitig mitzuteilen.

4.2 Für die Stornierung eines hauseigenen Kurses gelten folgende Bedingungen:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei,
  • 1 bis 13 Tage vor Kursbeginn: 50,00 € Stornogebühr,
  • am Anreisetag oder bei Nichtanreise: volle Kursgebühr zuzüglich der Kosten der gebuchten Übernachtung.

4.3 Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Exerzitienhaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Für einzelne Kurse können aufgrund ihrer besonderen Konzeption, besonderer Kosten oder sonstiger Rahmenbedingungen abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Hierauf wird bei der jeweiligen Kursausschreibung bzw. Buchung ausdrücklich hingewiesen.

5. Absage und Änderungen durch das Exerzitienhaus

5.1 Das Exerzitienhaus kann einen Kurs aus wichtigem bzw. sachlich gerechtfertigtem Grund absagen, insbesondere bei

  • Nichterreichen einer in der Kursausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl,
  • Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall der Kursleitung,
  • höherer Gewalt oder
  • sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

5.2 Im Falle einer Absage werden bereits an das Exerzitienhaus geleistete Zahlungen für den abgesagten Kurs erstattet.

5.3 Das Exerzitienhaus ist berechtigt, notwendige und für die Teilnehmenden zumutbare Änderungen im Ablauf oder Programm vorzunehmen sowie bei Bedarf eine geeignete Ersatzkursleitung einzusetzen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich verändert wird.

5.4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. An- und Abreise / Zimmer

6.1 Die Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag ab der vom Exerzitienhaus bekanntgegebenen Anreisezeit zur Verfügung.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis zur vom Exerzitienhaus bekanntgegebenen Abreisezeit geräumt zur Verfügung zu stellen.

6.3 Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.4 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung und entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten des Hauses Werdenfels möglich.

7. Verhalten im Haus

7.1 Die Hausordnung des Exerzitienhauses ist zu beachten.

7.2 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Exerzitienhaus.

7.3 Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Erforderliche Assistenzhunde sowie begründete Ausnahmen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

7.4 Das Exerzitienhaus übt das Hausrecht aus. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Gefährdung anderer Personen oder bei erheblichen Störungen des Kurs- oder Hausbetriebs können angemessene Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme getroffen werden.

8. Haftung

8.1 Das Exerzitienhaus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Exerzitienhauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Für sonstige Schäden haftet das Exerzitienhaus unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht ungesichert in den Zimmern oder Veranstaltungsräumen aufzubewahren.

8.4 Soweit Kraftfahrzeugstellplätze zur Verfügung gestellt werden, kommt hierdurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.

9. Datenschutz

9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Hauses Werdenfels.

9.2 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an andere Kursteilnehmende, beispielsweise zur Bildung von Fahrgemeinschaften, erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.