Allgemeine Geschäftsbedingungen des Exerzitienhauses Haus Johannisthal der Diözese Regensburg

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungs- und Übernachtungsräumen des Exerzitienhauses zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Tagungen bzw. Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Exerzitienhauses.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung und/ oder Durchführung von Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Exerzitienhauses in Textform, wobei § 540 Ast. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Exerzitienhaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Exerzitienhaus zustande. Dem Exerzitienhaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Das Exerzitienhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Exerzitienhauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Exerzitienhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Exerzitienhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Exerzitienhauses auftreten, wird das Exerzitienhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Exerzitienhaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Exerzitienhaus verjähren grundsätzliche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren, Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Exerzitienhauses beruhen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Exerzitienhaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Exerzitienhaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Exerzitienhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Exerzitienhaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbraucht und vom Exerzitienhaus verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen des Exerzitienhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen (WFS) ab Zugang der Rechnung gültig und ohne Abzug zahlbar. Das Exerzitienhaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Exerzitienhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Exerzitienhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Bei einer Einzelabrechnung mit den Teilnehmern vor Ort (in bar oder EC-Karte) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro berechnet. Die Einzelabrechnung ist im Vorfeld anzukündigen.

3.6 Das Exerzitienhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Exerzitienhaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Exerzitienhauses aufrechnen oder verrechnen.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Exerzitienhaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteh oder wenn das Exerzitienhaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Exerzitienhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Exerzitienhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Exerzitienhaus ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Exerzitienhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Exerzitienhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Exerzitienhaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß der Ziffer 4.4 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Exerzitienhaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

 

4.4 Im Folgenden werden die Stornierungsbedingungen bei Einzel- und Gruppenbuchungen unseres Hauses erläutert. Davon unterschieden werden müssen die Stornierungsbedingungen bei der Buchung hauseigegener Kurse, die auf unserer Homepage angeboten werden und unter 4.5 Anwendung finden.

4.4.1 Tritt der Kunde mehr als drei Monate vor dem Veransteltungs-bzw. erstem Buchungstermin zurück. ist das Exerzitienhaus berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR in Rechnung zu stellen.

4.4.2 Tritt der Kunde weniger als drei, aber mehr als zwei Monate vor dem Veranstaltungs- bzw. erstem Buchungstermin zurück, ist das Exerzitienhaus berechtigt, 10 % der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

 

4.4.3 Tritt der Kunde weniger als zwei, aber mehr als einen Monat vor dem Veranstaltungs- bzw. erstem Buchungstermin zurück, ist das Exerzitienhaus berechtigt, 30 % der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.


4.4.4  Tritt der Kunde weniger als einen Monat, aber mehr als eine Woche vor dem Veranstaltungs- bzw. erstem Buchungstermin zurück, ist das Exerzitienhaus berechtigt, 50 % der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.

 

 

 

4.4.5 Tritt der Kunde weniger als einen Monat, aber mehr als vier Tage vor dem Veranstaltungs- bzw. erstem Buchungstermin zurück, ist das Exerzitienhaus berechtigt, 60 % der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.

 

 

4.4.6 Tritt der Kunde weniger als vier Tage vor dem Veranstaltungs- bzw erstem Buchungstermin zurück, ist das Exerzitienhaus berechtigt, 90 % der gebuchten Lesitungen in Rechnung zu stellen.

 

 

Reiserücktrittversicherung: Unser Tipp:

https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/index.html

 

 

4.5 Hauseigene Kurse, die über unsere Homepage gebucht werden, können bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung zwischen 11 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % Stornierungsgebühren an. Stornierungen hauseigener Kurse weniger als 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind nicht mehr möglich.

 

5. Rücktritt des Exerzitienhauses

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Exerzitienhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Exerzitienhauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/ oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Exerzitienhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Exerzitienhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Exerzitienhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Exerzitienhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Exerzitienhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder Ansehen des Exerzitienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies am Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Exerzitienhauses zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Exerzitienhauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung/ Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Exerzitienhauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz de Exerzitienhauses.

6.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.5 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

 

Ergänzende Bestimmungen für die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen

7. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Exerzitienhaus spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Exerzitienhauses, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Exerzitienhaus frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Exerzitienhaus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Exerzitienhaus diesen Abweichungen zu, so kann das Exerzitienhaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Exerzitienhaus trifft ein Verschulden.

7.5 Der Kunde stellt dem Exerzitienhaus spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Liste sämtlicher Teilnehmer sowie ein Programm der Veranstaltung in Textform zur Verfügung.

7.6 Das Exerzitienhaus behält sich die Entscheidung über die Zuweisung der Räume entsprechend der Teilnehmerzahl vor. Sollten bestimmte Räume nicht zur Verfügung stehen, ist das Exerzitienhaus berechtigt, gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses zur Verfügung zu stellen.

 

8. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Exerzitienhaus. In diesen Fällen kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden.

 

9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

9.1 Soweit das Exerzitienhaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Exerzitienhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Exerzitienhauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Exerzitienhauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Exerzitienhaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Exerzitienhaus pauschal erfassen und berechnen.

9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Exerzitienhauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Exerzitienhaus eine Anschlussgebühr verlangen.

9.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Exerzitienhauses ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

9.5 Störungen an vom Exerzitienhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Exerzitienhaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Exerzitienhaus. Das Exerzitienhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Exerzitienhauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Exerzitienhaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Exerzitienhaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Exerzitienhaus abzustimmen.

10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Exerzitienhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Exerzitienhaus für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

11. Haftung des Kunden für Schäden

11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

11.2 Das Exerzitienhaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

 

Ergänzende Bestimmungen für die Überlassung von Räumen für Beherbergungszwecke

12. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

12.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden Montag bis Freitag ab 15:00 Uhr am Samstag und Sonntag ab 16.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei einer Anreise am Vormittag behalten wir uns vor, ob das Zimmer gleich benutzt werden kann. Sollte sich wegen Stau oder Zugverspätung die Anreise verschieben, bitten wir um zeitnahe telefonische Mitteilung (09681/400150).

12.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Exerzitienhaus spätestens um 09:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Exerzitienhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Exerzitienhaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

13. Haftung des Exerzitienhauses

13.1 Das Exerzitienhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Exerzitienhauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Exerzitienhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Exerzitienhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Exerzitienhauses auftreten, wird das Exerzitienhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

13.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Exerzitienhaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Exerzitienhaus empfiehlt, keine Wertgegenstände ungesichert in den Zimmern aufzubewahren. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer geosonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Exerzitienhaus.

13.3 Soweit dem Kunden ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Exerzitienhauses abgestellter oder rangierteer Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Exerzitienhaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 13.1, Sätze 1 bis 4.

 

14. Datenspeicherung

Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.